Was passiert, wenn man in der Probezeit krank wird?

Fall 1: Melanie R. erkrankt nach zwei Monaten Probezeit schwer, sie teilt das dem Arbeitgeber unverzüglich mit und reicht ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
Fall 2: Am Morgen des zweiten Arbeitstages in der Probezeit hat Sarah R. eine leichte Erkältung und wird von ihrem Arzt deshalb für drei Tage krankgeschrieben.

Wird das nun Konsequenzen haben und vielleicht sogar die Kündigung nach sich ziehen? Das kommt auf den Arbeitgeber, die Einzelumstände und die betrieblichen Belange an.

Während der Probezeit besteht keine Pflicht, eine Kündigung zu begründen. Fakt ist, dass man natürlich bei schweren und ansteckenden Krankheiten der Arbeit fernbleiben wird und muss. Ob man sich wegen eines kleinen Schnupfens nicht in der Lage fühlt, zu arbeiten, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Wichtig ist es, seinen Pflichten nachzukommen.
Das bedeutet, dass man umgehend den Arbeitgeber informiert, wenn man nicht zur Arbeit kommen kann.

Des Weiteren sollte man einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen und herausfinden, ab wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ist.
Meist wird das zwar erst ab dem vierten Tag der Krankheit sein, es kann aber auch der erste Tag des Fernbleibens vertraglich vereinbart werden.
Eine weitere Pflicht des Arbeitnehmers ist es, dafür zu sorgen, dass er so schnell wie möglich gesund wird.

Wie ist das mit der Bezahlung? Wenn Sie bereits länger als vier Wochen (28 Tage) bei dem neuen Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt sind, tritt bei längerer Krankheit die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen Krankheitsdauer ein.
Bis zu diesem Zeitpunkt zahlt unter Umständen der Arbeitgeber.
War man weniger als vier Wochen beschäftigt, erhält man in diesem Fall Geld von der Krankenkasse.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet worden ist. Die Dauer der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit liegt im Ermessen des behandelnden Arztes, sie stellt allerdings keine Verpflichtung dar, der Arbeit fernzubleiben, wenn man vor Ablauf der Bescheinigung wieder gesund ist.
Erhält man während der Krankheit die Kündigung, ist aber über das Ende der Kündigungsfrist hinaus krank, wird man in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.

Ist die Krankheit der Anlass der Kündigung, tritt das Entgeltfortzahlungsgesetz in Kraft. Die Kündigung darf allerdings nicht sittenwidrig sein. Also muss man einfach nur im Betrieb anrufen und Bescheid sagen, dass man krank ist und ggf. eine Krankschreibung einreichen?
Vom Gesetz her genügt das sicherlich, allerdings kann auch in diesem Fall ein Gespräch hilfreich sein. Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, teilen mit, wann Sie ihm voraussichtlich Ihre Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellen können und klären Sie, welche Aufgaben vielleicht liegen geblieben sind und wie Sie sich deren Erledigung vorstellen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz im Auszug:

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
(Entgeltfortzahlungsgesetz) § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Fazit:
Wer krank und arbeitsunfähig ist, geht natürlich nicht zur Arbeit.
Die Fristen zur Krankmeldung müssen gewahrt werden.
Es gibt keinen Kündigungsschutz während der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Probezeit.
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hängt von verschiedenen Umständen ab.

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