Fragen zum Vermittlungsgutschein
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Es handelt sich um einen Gutschein, den die Agentur für Arbeit ausstellt, um hiermit kostenfrei die Leistungen eines professionellen Personaldienstleisters in Anspruch zu nehmen. Damit soll Arbeitssuchenden geholfen werden, auf anderen Wegen erfolgreich einen Job zu finden.
Wer hat Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (VGS)?
Jeder, der einen (auch ruhenden) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des VGS mindestens zwei Monate lang arbeitslos war und noch nicht vermittelt ist. Auch (zuletzt) Beschäftigte einer offiziell geförderten Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme (ABM oder SAM) gehören dazu. ALG II-Anspruchsberechtigte hingegen besitzen keinen Rechtsanspruch auf den VGS. Im Einzelfall kann er aber ausgestellt werden.
Wie erhalte ich den Vermittlungsgutschein nach der 8-Wochen-Frist?
Anträge erhalten Sie in der Agentur für Arbeit. Falls Sie den Vermittlungsgutschein bereits beantragt haben, fordern Sie eine schriftliche Erklärung von der Arbeitsagentur an. Weisen Sie auf Ihren Rechtsanspruch hin, dass auch ALG II-Empfängern nach interner Arbeitsanweisung der Agentur für Arbeit eine Ausstellung in der Regel zu bewilligen ist. Sollten Sie weiterhin keinen VGS erhalten, dann Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Entstehen für mich verdeckte Kosten trotz Vermittlungsgutschein?
Nein. Der Vermittlungsgutschein deckt unsere komplette Dienstleistung ab. Für Vermittlungsgutscheinbesitzer entstehen keine weiteren Kosten.
Deckt der Vermittlungsgutschein freiberufliche Stellen ab?
Nein. Lediglich feste Angestelltenverhältnisse werden von der Arbeitsagentur gefördert. Sollten Sie (zusätzlich oder ausschließlich) Interesse an einer freiberuflichen Tätigkeit besitzen, so treffen die Bedingungen für eine private Vermittlung zu.
Deckt der Vermittlungsgutschein Bewerbungen ins Ausland ab?
Ja. Aber es werden mit diesem Gutschein nur Vermittlungen innerhalb der EU ermöglicht. Für Vermittlungen außerhalb der EU treffen die Bedingungen für eine private Vermittlung zu.

