Fragen zur privaten Vermittlung

Was ist eine private Vermittlung?

Wenn Sie keinen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit besitzen, so nehmen Sie in diesem Falle eine private Vermittlung in Anspruch. Dazu gehören u.a. Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und wechseln möchten, Freiberufler sowie Arbeitssuchende, die kürzlich ihre Ausbildung oder ihr Studium beendet haben. Auch ALG II-Beziehende können die private Vermittlung nutzen, wenn sie keinen Gutschein von der Arbeitsagentur erhalten.

Wie hoch ist die Provision für eine private Vermittlung?

Für die erfolgreiche private Vermittlung berechnen wir insgesamt ein Bruttomonatsgehalt. Das können Sie bequem in zehn zinslosen Raten zu je zehn Prozent abbezahlen. Dabei wird die erste Rate erst sechs Wochen nach Arbeitsantritt fällig. Falls Sie vorzeitig (z.B. während der Probezeit) aus dem Beruf ausscheiden, endet damit auch die Ratenzahlung. Damit garantieren wir Ihnen volle Sicherheit!

Wie hoch ist die Provision für eine private freiberufliche Vermittlung?

Hierfür berechnen wir insgesamt zehn Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages. Sie können die Vermittlungsprovision in Ihrer Steuererklärung vollständig als Werbungskosten geltend machen.

Entstehen weitere Gebühren für mich?

Nein. IPSER arbeitet transparent und erfolgsorientiert. Es entstehen Ihnen keine weiteren Gebühren.

Übernimmt der zukünftige Arbeitgeber die private Vermittlungsgebühr?

Vielleicht. Lediglich in Einzelfällen übernimmt der Arbeitgeber die Gebühr für die private Vermittlung. Das kommt gelegentlich bei Initiativbewerbungen vor. Aber in der Regel müssen Sie diese selbst entrichten. Dafür ist ein Ratenzahlungsmodell vorgesehen (s.o.).